§1 (Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen)
Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Tätigkeit der Agentur visualike – Katja Radziej, die diese auf den Gebieten der Marketingberatung, Werbeplanung, Werbegestaltung und Werbemittlung für andere Unternehmen oder sonstige Auftraggeber durchführt.
1. Vertragsschluss
Für Verträge mit der Agentur visualike – Katja Radziej gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichende Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird daher ausdrücklich widersprochen. Andere als die hierin enthaltenen Regelungen werden nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung wirksam. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Schriftformklausel, sowie die Vereinbarung von Lieferterminen oder -fristen, die verbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Bestätigung in Schriftform durch die Agentur visualike – Katja Radziej.
Die Agentur visualike – Katja Radziej recherchiert und kalkuliert für ihre Arbeit sorgfältig. Der Kunde ist daher 30 Tage an seinen Auftrag gebunden. Sollte die Agentur visualike – Katja Radziej nicht binnen 5 Tage nach Auftragseingang die Abnahme ablehnen, so gilt die Bestätigung als erteilt.
2. Angebote
Angebote der Agentur visualike – Katja Radziej sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich verbindlich zugesichert werden.
3. Leistungs- und Lieferungspflicht
Das Einhalten einer Leistungsfrist ist von der rechtzeitigen Selbstlieferung abhängig. Hängt die Liefermöglichkeit von der Belieferung durch einen Vorlieferanten ab und scheitert diese Belieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dem Kunden steht ein Recht auf Schadenersatz aus diesem Grunde dann nicht zu. Die Agentur visualike – Katja Radziej ist zur Teillieferung berechtigt, soweit diese für den Kunden nicht unzumutbar ist.
4. Vorbereitung der Erstellung
Der Kunde stellt vor Beginn der Auftragsbearbeitung durch die Agentur visualike – Katja Radziej, soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, verarbeitungsfähige Daten in einem handelsüblichen Format zur Verfügung. Die Daten werden auf einem dauerhaften Datenträger, also auf Diskette/ ZIP-Datenträger/ CD-ROM oder Foto/ Dias/ reproduktionsfähigen Vorlagen oder per Datenübertragung eingereicht. Sofern der Kunde keine konkreten Vorgaben stellt oder keine Auswahl bezüglich Bildern und Text trifft, erhält die Agentur visualike – Katja Radziej absolut freie Hand bei der künstlerischen Gestaltung, bzw. Textauswahl. Die von der Agentur visualike – Katja Radziej erstellten künstlerischen Leistungen sind allesamt künstlerische Werke i.S.d. Kunsturheberrechts. Der Agentur visualike – Katja Radziej steht innerhalb der konkreten Auftragsausführung das Recht auf die freiheitliche Gestaltung in künstlerischer und technischer Ausführung zu. Bei bloßem "Nichtgefallen" bestehen insoweit keine Ansprüche gegen die Agentur visualike – Katja Radziej, insbesondere nicht auf Wandelung, Minderung oder Nachbesserung.
§2 (Zahlungsbedingungen)
1. Preise und Zahlung
Die Preise schließen die gesetzlichen Umsatzsteuer nicht mit ein. Versand-/Frachtkosten, Kurierdienste und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde. Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluß bekannt gewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten, sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.
Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung angelieferter / übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten,Dummyarbeiten, Illustrationen, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet. Gleiches gilt für Datenübertragungen (z.B. per ISDN) bzw. CD-Rom brennen.
Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
2. Zusatzleistungen/ Nebenkosten
Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge
a) des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form,
b) von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter,
c) von Aufwand für Lizenzmanagement,
d) in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen sowie
e) außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen.
Durch den Auftrag anfallenden Nebenkosten (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Requisiten und Spezialgeräteverleih, Honorare für Sprecher und/oder Vokalisten, Bildsynchronisation, Reisekosten, Spesen) gehen grundsätzlich zu Lasten des Auftraggebers. Sprecher, Vokalisten und/oder Musiker werden ausschließlich namens, im Auftrag und für Rechnung des Auftraggebers engagiert.
§3 (Präsentationen)
Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch die Agentur visualike – Katja Radziej mit dem Ziel des Vertragsabschlusses mit dem Werbungstreibenden erfolgt, unbeschadet im Einzelfall abweichender Regelungen, gegen Zahlung des mit dem Auftraggeber dafür vereinbarten Entgelts (Präsentationshonorar). Das Präsentationshonorar wird im Falle der Erteilung des Auftrags auf die Agenturvergütung angerechnet.
§4 (Treubindung an den Auftraggeber)
Die Treubindung gegenüber ihrem Auftraggeber verpflichtet die Agentur visualike – Katja Radziej zu einer objektiven, allein auf die Zielsetzung des Kunden ausgerichteten Beratung. Dies betrifft insbesondere Fragen des Media-Einsatzes und die Auswahl dritter Unternehmen und Personen durch die Agentur visualike – Katja Radziej, z.B. im Bereich der Werbemittelproduktion. Sofern der Auftraggeber sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl Dritter unter der Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Werbungstreibenden.
§5 (Geheimhaltungspflicht)
Die Agentur visualike – Katja Radziej ist zur Geheimhaltung aller ihr bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers verpflichtet. Soweit sie dritte Personen zur Erfüllung ihrer Aufgaben heranzieht, verpflichtet die Agentur visualike – Katja Radziej diese hiermit zur gleichen Sorgfalt. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.
§6 (Urheber- und Nutzungsrechte)
Alle mit den gelieferten Arbeiten der Agentur visualike – Katja Radziej zusammenhängenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte überträgt die Agentur visualike – Katja Radziej im Rahmen des Vertragszwecks auf den Auftraggeber, d.h., je nach Vertragszweck bestimmen sich der räumliche, zeitliche und inhaltliche Umfang des Nutzungsrechts sowie die jeweils eingeräumte Nutzungsart. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Agentur visualike – Katja Radziej.
Design:
Als Urheber ist die Agentur visualike – Katja Radziej alleiniger Inhaber aller Verwertungsrechte an seinem Werk, insbesondere Illustrationen/Design- und künstlerische Arbeiten. Die Agentur visualike – Katja Radziej überträgt dem Auftraggeber
urheberrechtliche Nutzungsrechte zu dem vertraglich vereinbarten Zweck. Die Übertragung darüber hinausgehender Nutzungsrechte (z.B. räumlich, sachlich, oder zeitlich unbeschränkte nutzungsrechte) bedarf einer besonderen Vereinbarung.
Die Weitergabe urheberrechtlicher Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der Agentur visualike – Katja Radziej. Entgegenstehende Vereinbarungen bedürfen ebenfalls der Schriftform.
Bei der Verwendung ihres Werkes hat die Agentur visualike – Katja Radziej Anspruch, als Urheber benannt zu werden.
Jede Art von Vervielfältigung oder Reproduktion auf andere Bildträger bedarf – soweit sie über die vertraglich vereinbarte Nutzung hinausgeht – der Zustimmung der Agentur visualike – Katja Radziej. Der Auftraggeber stellt der Agentur visualike – Katja Radziej nach Veröffentlichung Belegstücke unaufgefordert zur Verfügung.